Investmentfonds

Investmentfonds

Manche denken bei Investmentfonds instinktiv an Aktien und die Verluste, die Sie mit Aktien vielleicht einmal erleiden mußten.

Bei einem Investmentfonds nach deutschem Recht handelt es sich tatsächlich um ein Publikums-Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft, der so genannten Investment- oder Fondsgesellschaft, verwaltet wird. Dieses ist sicher vor Insolvenzen und gehört nur den Anlegern. Bei Banken und Festgeldern ist es anders. Da kann Geld weg sein, wenn es der Bank schlecht geht.

Ein Investmentfonds läßt sich mit einem großen Topf vergleichen, in den viele – zum Teil Hunderttausende von Anlegern – einen Teil ihres Vermögens hineinlegen. Aktien können in einem Fonds drin sein, müssen aber nicht. Jeder Fonds hat eine Inhaltsangabe (Verkaufsprospekt). Da steht drin, was in den großen Topf des Anbieters denn rein darf. Die gebündelten Mittel werden dann von Spezialisten, den Fondsmanagern in die Vermögenswerte investiert, die auf der Beschreibung stehen. Dies können z. B. Aktien, Anleihen, Edelmetalle oder Bankguthaben sein. Auch der Erwerb von Beteiligungs- und Grundstücks- bzw. Immobilienvermögen ist möglich. Die Anlage der eingesammelten Gelder erfolgt dabei im Namen der Fondsgesellschaft. Für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren. Die Fondsgesellschaft ist sozusagen ein Treuhänder, der sich um Ihr Geld kümmert, aber sich nur seine im Prospekt beschriebenen Gebühren und Kosten abzwacken darf. An das ganze Geld kommt er nicht dran.

Ziel der Fondsmanager ist es, das ihnen anvertraute Geld ertragreich anzulegen. Grundsätzlich müssen sie sich dabei natürlich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anlagerichtlinien des jeweiligen Fonds orientieren. Um der Grundidee des Investmentsparens – nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen – gerecht zu werden, dürfen beispielsweise maximal 10 % des Anlagevermögens in Wertpapiere eines Anbieters oder eine Aktiengesellschaft investiert werden. Die genauen fondsspezifischen Anlagerichtlinie oder auch Anlageziele werden bei Auflage des Fonds festgelegt und können in den Verkaufsprospekten nachgelesen werden.

Im Gegenzug für das eingezahlte Kapital erhalten Anleger je nach Höhe ihrer Einlage eine bestimmte Anzahl von Investmentzertifikaten (Investmentanteilen), die jeweils den exakt gleichen Teil am Fondsvermögen widerspiegeln und den Anleger als Miteigentümer ausweisen. Gleichzeitig resultiert aus ihnen der Anspruch des Inhabers auf Erfolgsbeteiligung an der Entwicklung des jeweiligen Sondervermögens sowie das Recht auf Anteilsrückgabe zum offiziellen Rücknahmepreis.

Der Wert eines Investmentanteils ermittelt sich aus der Summe aller Vermögenswerte des Fonds (inklusive des Barbestands), auch als (Netto-)Inventarwert bezeichnet, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zu- oder Abflüsse von Anlagegeldern in das Fondsvermögen haben damit keinen Einfluss auf den Wert eines Anteils.

Warum sollten Sie in Investmentfonds anlegen?

  • Als Sondervermögen sind sie besser geschützt als Bankeinlagen
  • Das Geld ist sehr schnell verfügbar
  • Mittel- und langfristig kann die Anlage sehr ertragreich sein, wenn man besonnen investiert
  • Durch einen Fonds streuen Sie ihr Geld in circa 30-300 Einzelwerte. Durch die Streuung sinkt Ihr Risiko.
  • Kauf von Sachwerten auch monatlich und mit geringem Kapitaleinsatz möglich

Was ist zu beachten?

  • Fonds sind keine Alternative zu kurzfristig angelegtem Festgeld. Sie müssen die Zeit haben, um eventuelle Schwankungen ins Minus aussitzen zu können. Fonds haben immer auch Jahre, in denen kein Zuwachs, sondern ein Verlust erwirtschaftet wird
  • Schauen Sie nicht zu sehr auf Vergangenheitsergebnisse. Sie geben einem nur einen Anhalt. Die Zukunft ist immer anders als die Vergangenheit.
  • Setzen Sie nicht alles auf ein Pferd. Wer streut, rutscht nicht. Ein Fonds selbst streut schon etwas. Nehmen Sie mehrere Fonds, und Sie haben noch mehr Sicherheit.

Wo kann ich die bekommen?

Bei Banken und Finanzdienstleistern nach § 32 KWG oder Beratern mit Zulassung nach § 34 f Absatz 1 GewO.

Am besten bei uns. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an (06222-3182062) bzw. senden Sie eine Mail an buero@vocke-online.de

Zur unserer Zulassung nach § 34 f Absatz 1 GeWO lesen Sie bitte die Hinweise im Impressum.